Leistungen


 

 

Kostenübernahme unserer Leistungen:  Ein offenes Wort vorab.

 

Für privatversicherte Patienten:

Alle von uns erbrachten Leistungen sind in der gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte-GOÄ aufgeführt und werden von privaten Krankenversicherungen übernommen.

Für gesetzlich versicherte Patienten:

Trotz ständig sinkender Honorare der gesetzlichen Krankenkassen (wir bekommen inzwischen ca. 11.-€ pro Patient und pro Quartal, unabhängig von der Zahl der Behandlungstage für die Behandlung der gesetzlich versicherten Patienten), bemühen wir uns, für alle unsere Patienten die bestmögliche Diagnostik und Therapie anbieten zu können. Gesetzlich bedingt ist es aber nicht immer möglich, dies als reine Kassenleistung zu erreichen.

Der Gesetzgeber schreibt den Krankenkassen die Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle Leistungen vor. Allerdings ist der Umfang auf das Nötigste beschränkt. Das ist im Sozialgesetzbuch (SGB V, §12) so festgelegt. Die moderne Medizin bietet aber eine Reihe von, auch aus unserer Sicht optimaler Behandlungsmöglichkeiten, die wir Ihnen darüber hinaus nur auf einer privatärztlichen Basis als Selbstzahlerleistungen anbieten können, da sie im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht enthalten sind. Dies betrifft insbesondere Angebote die zur Gesunderhaltung (Prävention) und zur Kosmetischen Dermatologie (Ästhetischen Medizin) zählen.



Wir danken für Ihr Verständnis.